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Annett Selk

Dipl.- Bauingenieur (BA)

 

 ...Ingenieurbüro für Hochbau ...

 

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SiGeKo

Der Bauherr trägt als Veranlasser eines Bauvorhabens die Verantwortung über dieses und ist zur Einleitung und Umsetzung aller der in der Baustellenverordnung verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Bei Baustellen, wo mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden, ist der Bauherr lt. Baustellenverordnung verpflichtet einen geeigneten SiGeKo zu bestellen. Dieser koordiniert in der Regel die Arbeitsschutzmaßnahmen z.B. durch Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und berät den Bauherren bei der Wahrnehmung seiner Pflichten.

 

Unsere Grundleistungen während der Planung und Ausführung ihres Bauvorhabens:

· Erstellung der Vorankündigung beim Gewerbeaufsichtsamt;

· Feststellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen;

· Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheits-schutzrisiken;

· Erstellung und Anpassung des SiGe- Planes vor und während der Baumaßnahme;

· Erstellung einer Unterlage zu sicherheitsrelevanten Wartung und Instandhaltung nach Fertigstellung des Gebäudes.

 

 

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