Annett SelkDipl.- Bauingenieur (BA)
...Ingenieurbüro für Hochbau ...
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Stadtplanung Bei der Schaffung von Baurecht auf nicht als Bauland ausgewiesenen Flächen, werden Planverfahren zur Erstellung von qualifizierten beziehungsweise vorhabenbezogenen Bebauungsplänen notwendig. In diesen Planverfahren bringen wir stadtgestalterische, ökologische und wirtschaftliche Anforderungen in Einklang und arbeiten vom Aufstellungsbeschluss bis zur Ausfertigung der Satzung mit den zuständigen Gemeinden und Planungsämtern zusammen. Unsere Leistungen umfassen im Einzelnen folgende Schritte dieser Planverfahren: · Vorentwurf zum Aufstellungsbeschluss; · Vorgezogene Bürgerbeteiligung; · Vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.1 BauGB; · Vorbereitung des Auslegungsbeschluss; · Durchführung der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §3 Abs.2 bzw. §4 Abs.2 BauGB; · Erarbeitung des Abwägungsvorschlag · Vorbereitung der Satzung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
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